Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungsverfahren gegen mehrere Unternehmen der Gebäudetechnik abgeschlossen. Auf Grund der frühen Einigung mit der ermittelnden Behörde im Juni 2018 hat dies seitens der Behörden keine weiteren Auswirkungen auf Caverion. Den Unternehmen wurden wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken im Zeitraum von 2005 bis 2014 vorgeworfen. Caverion hatte bereits seit 2014 nach Bekanntgabe der Ermittlungen durch die Aufsichtsbehörde, diese vollumfänglich bei der Aufklärung unterstützt.
Caverion hat bereits im Juni 2018 einen Vergleich mit dem Bundeskartellamt geschlossen. Dieser ist endgültig. Weitere Geldbußen gegen das Unternehmen wurden nicht verhängt. Caverion hat die Geldbuße im Jahr 2018 als Aufwand verbucht und unmittelbar nach Erlass der Entscheidung gezahlt.
"Dank der frühen Kooperation seit 2014 und der Einigung mit dem Bundeskartellamt im Juni 2018 ist das Verfahren für uns schon seit mehr als einem Jahr abgeschlossen“, sagt Frank Krause, CEO der Caverion Deutschland. Unmittelbar nach der Einigung hat das Unternehmen die Öffentlichkeit sowie Kunden und Geschäftspartner über den Ausgang und das Strafmaß informiert.
Daneben hat Caverion unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Vorfälle wie diese künftig zu vermeiden. So hat das Unternehmen Freigabe- und Kontrollprozesse deutlich geschärft und verbindlich regelmäßig wiederkehrende Schulungen zu Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzernweit eingeführt. „Jedem Einzelnen bei Caverion muss klar sein, dass wir null Toleranz zeigen gegenüber Verhalten, das gegen unsere Richtlinien, Wettbewerbsbestimmungen oder sonstiges geltendes Recht verstößt“, so Krause.