Dass Sie in Neubauprojekten standardmäßig eine Vielzahl an Aspekten des nachhaltigen Bauen berücksichtigen ist selbstverständlich. Auch vor zehn Jahren oder mehr.
Die CO2-Bilanz war zum Zeitpunkt der Errichtung so niedrig wie möglich. Aber wie hat sich der Stand der Technik in den letzten zehn Jahren verändert? Sind in Ihrem Gebäude inzwischen ganz anderer Werte möglich?
Der Gesetzgeber verpflichtet nach §§ 74 bis 78 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Sie als Betreiber von Klimaanlagen über 12 kW thermischer Kälteleistung dazu, in Abständen von zehn Jahren eine energetische Inspektion durchzuführen.
Zwar hängt die Höhe des energetischen Einsparpotentials entscheidend von der Ausgangssituation ab. Doch ein kritischer Blick lohnt in beinahe jedem Fall: Je größer und komplexer Ihr Gebäude ist und je älter die darin verbauten Anlagen sind, desto wahrscheinlicher ist eine Effizienzsteigerung.
Wir arbeiten nach der DIN SPEC 15240. Sie umfasst
Im Anschluss an die energetische Inspektion erhalten Sie eine aussagekräftige Dokumentation. Mit den Informationen können Sie Potentiale zur Enerige- und Kosteneinsparung erkennen und geeignete Maßnahmen ableiten. Somit erhalten Sie einen Plan, wie Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Gebäudes steigern und die Nachhaltigkeit verbessern.
Wir inspizieren Ihre Anlagen nicht nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist. Optimierungspotential besteht auch schon nach weniger als zehn Jahren oder in Anlagen ohne Kältebedarf.
Unsere Energieberater unterstützen Sie bei der Umsetzung des Plans - und haben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des Staates. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
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