80 Prozent soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland 2030 betragen. Zu diesem bisherigen Ausbauziel hatte sich zuletzt auch Wirtschafts- und Energieministerin Katharina Reiche bekannt. Doch der Weg zu diesem Ziel soll sich ändern. Die Energiewende stünde an einem Scheidepunkt. "Wir erreichen Klimaneutralität nur, wenn wir Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft gleichermaßen sichern. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind ebenso zu betrachten und zu berücksichtigen wie der Klimaschutz“, so die Bundesministerin. Das erklärte Ziel: Die Energiewende kostengünstiger zu gestalten.
Das bedeutet in der Konsequenz aber auch einen stärkeren Fokus auf die Energieeffizienz. Schließlich ist die beste KWh Strom diejenige, die erst gar nicht benötigt wird. Doch gerade hier braucht es klare und langfristige Vorgaben, an denen sich Industrie und Eigentümer sowie Betreiber der insgesamt mehr als zwei Millionen kommerziell bzw. industriell genutzten Gebäude in Deutschland orientieren können. Es braucht Planungs- und Investitionssicherheit.
"Efficiency First“
Wie von Interessensvertretern im Bereich der Energieeffizienz seit langem gefordert, machen auch wir uns als Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung stark für „Efficiency First“. Einen möglichst hohen Nutzen aus einem möglichst geringen Energieeinsatz zu erzielen und damit auch CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren, erlaubt uns einen großen und rasch umsetzbaren Schritt hin zu den verbindlich erklärten Klimaschutzzielen.
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen braucht es durch richtungsweisende Vorgaben wie etwa dem Energieeffizienzgesetz oder dem Gebäudeenergiegesetz, welche in der anstehenden Novellierung 2026 die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzen hat.
Fakt ist: Zur Erreichung der Klimaschutzziele, zu denen sich auch die amtierende Bundesregierung mehrfach bekannt hat, braucht es eine Steigerung der jährlichen Sanierungsquote bei Gebäuden von derzeit 0,7 Prozent auf annähernd drei Prozent. Gemäß dem Forschungsprojekt DataNWG (das den Bestand der Nichtwohngebäude repräsentativ erfasst) sind rund 58 Prozent aller Nichtwohngebäude vor 1978 errichtet worden und damit vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Dem damaligen Stand der Technik und Vorschriften entsprechend ist der energetische Zustand vieler dieser Objekte.
Der heutige Stand der Technik bietet hier eine Vielzahl an Möglichkeiten, etwa: Wärmerückgewinnungen, Wärmepumpensysteme, Gebäudeautomation (für an das Nutzerverhalten angepassten und optimierten Betrieb), energieeffiziente Energieerzeugungen (Strom, Wärme und Kälte), Abwärmenutzung und vieles mehr.
In nahezu drei von vier Nichtwohngebäuden werden für die Wärmeerzeugung nach wie vor fossile Brennstoffe genutzt. Von Energiemanagementsystemen wie DIN ISO 50001 oder EMAS ganz zu schweigen. Hier sei noch einmal daran erinnert, dass laut Zahlen des renommierten Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie der Anteil allein der Raumwärme in Nichtwohngebäuden an den gesamten deutschen CO2-Emissionen rund 13 Prozent ausmacht.
Auf dem Erreichten weiter aufbauen
Der Gebäudesektor trägt mit seinem Anteil von rund 30 Prozent an den Gesamtemissionen maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Einiges wurde bereits erreicht. Auch wenn der Gebäudesektor das Jahresemissionsziel von 95,8 Mio. Tonnen für 2024 überschritten hat. So kam es im vergangenen Jahr laut Umweltbundesamt im Gebäudesektor zu einer Emissionsminderung von 2,4 Mio. Tonnen CO2 Äquivalenten, was immerhin einem Minus von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Auch wir bei Caverion setzen uns täglich dafür ein. So wird dieses Jahr etwa unser CO2-Handprint, also die Menge an CO2-Emissionen, die wir durch unsere Leistungen bei unseren Kunden in Nord- und Zentraleuropa bereits erzielen, unseren eigenen CO2-Footprint um das Fünffache überschreiten. Unser Ziel: eine Steigerung auf den Faktor zehn bis 2030.
Um die Entwicklung der Energieeinsparungen weiter voranzutreiben, braucht es ein Festhalten an verbindlichen Vorgaben, welche die Versäumnisse im Gebäudesektor aufholen und dabei soziale und wettbewerbliche Folgen hoher CO2- und Brennstoffpreise berücksichtigen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz, dem Energieeffizienzgesetz und einer kommunalen Wärmeplanung ist dafür bereits ein durchaus wirksames Paket auf den Weg gebracht worden, an dem weiter festgehalten werden sollte.
Um das Notwendige weiter mit dem Nützlichen zu verknüpfen, müssen Impulse für wirtschaftliche Stabilität und für den Schutz vor steigenden Energiepreisen gesetzt werden. Wir sollten den Klimaschutz nicht nur als politisches oder wirtschaftliches Thema sehen – es ist vielmehr auch eine gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen.
Text: Eva-Maria Beck, Illustration: Thomas Hardtmann