Kältemittel belasten das Klima um ein Vielfaches mehr als Kohlendioxid. Entsprechend streng sind die Vorschriften für diese Chemikalien. Sie einzuhalten, vermeidet nicht nur Ärger mit den Behörden, sondern ist auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
…dann denkt so mancher eher wehmütig an die vergangene Biergartensaison und weniger an Kältemittel in Kühl- und Klimaanlagen. Aber der nächste Sommer kommt bestimmt, und wie heiß und trocken es dann in den kommenden Jahrzehnten sein wird, das hängt ganz von uns ab, respektive von dem, was wir so in unser aller Atmosphäre blasen.
Und da ist es nicht nur das vielzitierte Kohlendioxid, das unseren Planeten immer mehr aufheizt, auch viele andere Gase sind klimarelevant, allen voran teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, so genannte HFKWs. Sie sind teilweise mehrere Tausend Mal stärkere Treibhausgase als CO2. Das gängige Kältemittel R404A hat zum Beispiel ein Global Warming Potential (GWP) von 3922. Ein Kilogramm dieser Substanz richtet also, gerechnet auf einen Zeitraum von 100 Jahren, so viel Schaden in der Atmosphäre an wie fast vier Tonnen CO2.
Wichtig zu wissen: Bereits ab 2015 wird die Füllmenge von Kühlanlagen nicht mehr nach dem tatsächlichen Inhalt beurteilt, sondern nach dem GWP-Faktor, auch CO2-Aquivalent genannt. Die tatsächliche Füllmenge, multipliziert mit dem GWP-Faktor ergibt also die Füllmenge, nach der die Anlage, zum Beispiel hinsichtlich der Prüfintervalle, eingestuft wird.
… dann gelten für Kälte- und Klimageräte erneut strengere Grenzwerte. Ab dem 1. 1. 2020 dürfen Neugeräte mit einem Kältemittel-GWP von mehr als 2500 nicht mit mehr aufgestellt werden. Ebenso verboten ist das Nachfüllen von Kälteanlagen mit den entsprechenden Kältemitteln R404A, R507 oder R422D. Dies gilt bei einer Füllmenge ab 40 Tonnen – CO2-Äquivalent, wohlgemerkt! Der Grenzwert ist also bei dem Kältemittel R404A schon bei 10,2 kg Realfüllmenge erreicht. Der Bestandsschutz für Geräte ab 40 Tonnen CO2-Äquivalent einem mit einem GWP jenseits der 2500er Grenze gilt noch bis 2030. Nachgefüllt werden kann außerdem noch mit recyceltem oder aufbereitetem Kältemittel.
Nicht zuletzt bei der Prüfung auf Leckagen bestimmen bereits seit 2015 Real-Füllmenge, das Kältemittel und der entsprechende GWP-Faktor sowie das Vorhandensein eines automatischen Leckerkennungssystems darüber, ob die Prüfung alle zwei Jahre, jährlich oder vierteljährlich erfolgen muss.
Klingt kompliziert – ist es auch.
Da gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und eiskalt zu kalkulieren, ob Outsourcing nicht die bessere Lösung ist als das permanente Studieren von Regelwerken und -änderungen. Wer die Installation und Wartung seiner Kühl- und Klimageräte einem Dienstleister überlässt, wird von den neuen Regelungen auf jeden Fall nicht kalt erwischt. Wir von Caverion stellen Ihnen auf Wunsch genau das Servicepaket zusammen, das Sie brauchen – und mit dem Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Auch wenn’s dann im Sommer wieder richtig heiß hergeht.
Text: Eva-Maria Beck, Illustration: Thomas Hardtmann